In Stein ließ der Rat den Roland quasi als wegweisendes Symbol im Jahr 1404 - ein Jahr vor Grundsteinlegung des Alten Rathauses - errichten: Schon sein Vorläufer in Holz war Symbol der städtischen Freiheit und Markthoheit, den der Erzbischof im Kampf um die Landeshoheit 1366 niederbrennen ließ.
Der Bremer Roland ist daher das älteste noch existierende Rechtswahrzeichen Deutschlands.