Mitglied werden

Was auch immer für Sie Rathaus und Roland in Bremen bedeuten - ob Sie Erlebnisse am Roland, Ereignisse in Rathaus oder Ratskeller erinnern, ob es Besuche oder sonstige Bezüge sind oder waren: Wir freuen uns, wenn Sie das Welterbe in Bremen unterstützen möchten!

Werden Sie Mitglied im Förderverein oder spenden Sie einen Betrag Ihrer Wahl. Damit fördern Sie die ehrenamtliche Arbeit des Vereins und Projekte, mit denen die Einmaligkeit von Rathaus und Roland in Bremen der einheimischen Bevölkerung wie auch ihren Besucherinnen und Besuchern noch besser vermittelt werden können.

Westfassade mit Projektion
Westfassade Altes Rathaus - Illuminiert

§ 4 Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder des Vereins sind, sofern sie schriftlich gegenüber einem Mitglied des Vorstands ihre Zustimmung erklären:

  1. Die Präsidentin oder Der Präsident des Senats
  2. ehemalige Präsidentinnen und Präsidenten des Senats
  3. Die Präsidentin oder Der Präsident der Bremischen Bürgerschaft
  4. ehemalige Präsidentinnen und Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft
  5. Ehrenbürgerinnen oder Ehrenbürger
  6. Pastorinnen oder Pastoren der Evangelischen Kirchengemeinde Unser Lieben Frauen
  7. Dompredigerinnen oder Domprediger der St. Petri Domgemeinde zu Bremen

§ 4 Außerordentliche Mitglieder

Außerordentliche Mitglieder „qua Amt“

Funktionsträger gemäß Anlage I der Satzung, sofern diese ihr Einverständnis gegenüber einem Mitglied des Vorstandes erklären:

  1. Chefin oder Chef der Senatskanzlei
  2. Direktorin oder Direktor der Bremischen Bürgerschaft
  3. Landesdenkmalpflegerin oder Landesdenkmalpfleger
  4. Amtsleiterin oder Amtsleiter Staatsarchiv Bremen
  5. Landesarchäologin oder Landesarchäologe
  6. Ratskellermeisterin oder Ratskellermeister
  7. WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH,
    Geschäftsführerin oder Geschäftsführer Geschäftsbereich Marketing und Tourismus
  8. Hauptgeschäftsführerin oder Hauptgeschäftsführer Handelskammer Bremen
    IHK für Bremen und Bremerhaven
  9. Direktorin oder Direktor Focke-Museum,
    Bremer Landesmuseum für Kunst - und Kulturgeschichte
  10. Staatsrätin oder Staatsrat beim Senator für Kultur


Außerordentliche Mitglieder - institutionell benannt

Von Institutionen gegenüber dem Vorstand benannte Personen gemäß Anlage II,
die schriftlich ihre Zustimmung erklären:

  1. Bauherrenkollegium der Evangelischen Kirchengemeinde Unser Lieben Frauen
  2. Bauherrenkollegium der St. Petri Domgemeinde zu Bremen
  3. Böttcherstraße GmbH
  4. Bremer Baumwollbörse
  5. Bremer Tabak-Collegium GmbH
  6. Bremer Volkshochschule
  7. Dom Museum Bremen
  8. Stiftung Haus Seefahrt
  9. Industrie-Club Bremen e.V.
  10. Kunsthalle Bremen, Der Kunstverein in Bremen
  11. Landesfilmarchiv, bei Die Senatorin für Kinder und Bildung
  12. Museen Böttcherstraße StiftungsGmbH
  13. Musikfest Bremen GmbH
  14. Ostasiatischer-Verein Bremen e.V.
  15. Bremer Ratskeller Gastronomie (Pächterin oder Pächter)
  16. Theodor-Spitta-Gesellschaft von 1984 e.V.
  17. Übersee-Museum Bremen
  18. Wilhelm und Helene Kaisen-Stiftung
  19. Wittheit zu Bremen - Wissenschaftliche Gesellschaft der Freien Hansestadt Bremen e.V.
  20. Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau
  21. Haus der Wissenschaft e.V
Gedeckter Tisch im Priölken
Romantik im Ratskeller
Marmorstatue Smidt (verhüllt)
Marmorstatue von Smidt (bei Malerarbeiten)