Das Einmalige am Bremer Welterbe Rathaus und Roland, ihr außergewöhnlicher universaler Wert, begründet sich als:
- Kriterium (iii): außergewöhnliches Zeugnis für die bürgerliche Autonomie und Souveränität, wie diese sich im Heiligen Römischen Reich entwickelten
- Kriterium (iv): herausragendes Ensemble, das bürgerliche Autonomie und Marktfreiheit repräsentiert; Rathaus ist ein herausragendes Beispiel für die sogenannte Weserrenaissance in Norddeutschland; Roland ist die repräsentativste und eine der ältesten Rolandstatuen, die als Symbol für Marktrechte und Freiheit errichtet wurden
- Kriterium (vi): ist mit seiner Symbolik unmittelbar mit der Entwicklung der Ideen von bürgerlicher Autonomie und Marktfreiheit im Heiligen Römischen Reich verbunden
Den Antrag der Freien Hansestadt Bremen legte nach einem aufwändigen Verfahren die Bundesregierung der internationalen UNESCO-Kommission vor. Die für die Anerkennung zuständigen Gutachter des von der UNESCO dafür eingesetzten Gremiums ICOMOS haben die Aufnahme in die Liste der weltweiten Kulturerbestätten sorgfältig begutachtet.
Den Welterbeantrag und das ICOMOS-Gutachten von 2004 finden Sie hier: