Mit ihrem außergewöhnlichen universellen Wert haben Welterbestätten eine Bedeutung für die gesamte Menschheit. Sie müssen für folgende Generationen erhalten werden. Schutz und nachhaltiger Erhalt dieser Stätten liegen in der Verantwortung der gesamten Völkergemeinschaft. Neben der Authentizität und der Integrität gibt es zehn Kriterien der UNESCO für Welterbestätten (i - x), wovon mindestens eines erfüllt sein muss, um überhaupt Weltkultur- oder Weltnaturerbe werden zu können.

Das Bremer Welterbe erfüllt drei der zehn Kriterien. Rathaus und Roland stehen weltweit einzigartig für:

  • (iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur;
  • (iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheitsgeschichte versinnbildlichen;
  • (vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft.
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